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Übersicht - der zulässige Schallpegel bei Veranstaltungen |
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Geschrieben von: ADMIN
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Sonntag, den 27. September 2009 um 11:31 Uhr |
Der zulässige Schallpegel bei Veranstaltungen
Bezüglich des zulässigen Schallpegels sind drei Regelungsbereich zu berücksichtigen:
- Immissionsschutz (TA Lärm, Freizeitlämrichtlinie)
- Publikumsschutz (DIN 15905-5)
- Schutz der Beschäftigten (LärmVibrationsArbSchV)
Hinweis: Sämtliche Regelungswerke beschränken den Schallpegel (in dB) und nicht die Lautstärke (in phon).
1. Immissionsschutz
Es sind folgende Schriften zu beachten:
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), vom 26. August 1998
Download: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf
- Manche Bundesländer haben eine eigene Freizeitlärmrichtlinie veröffentlicht (Die Freizeitlärm-Richtlinie ist der Anhang B zur Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Vermeidung von Geräuschimmissionen, die der LAI am 4. Mai 1995
beschlossen hat.)
- Manche Veranstaltungen können sich auch auf das BGH-Urteil V ZR 41/03 berufen
2. Publikumsschutz
Es sind folgende Schriften zu beachten:
- DIN 15905-5
Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik Ausgabe : 2007-11 , Deutsch
Folgende Schriften sind veraltet:
- DIN 15905-5
Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe Ausgabe : 1989-10, Deutsch
Weitere Informationen
3. Schutz der Beschäftigten
Es sind folgende Schriften zu beachten:
Folgende Schriften sind veraltet:
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 27. September 2009 um 12:04 Uhr |