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Übersicht - der zulässige Schallpegel bei Veranstaltungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: ADMIN   
Sonntag, den 27. September 2009 um 11:31 Uhr

Der zulässige Schallpegel bei Veranstaltungen

Bezüglich des zulässigen Schallpegels sind drei Regelungsbereich zu berücksichtigen:

  1. Immissionsschutz (TA Lärm, Freizeitlämrichtlinie)
  2. Publikumsschutz (DIN 15905-5)
  3. Schutz der Beschäftigten (LärmVibrationsArbSchV)

Hinweis: Sämtliche Regelungswerke beschränken den Schallpegel (in dB) und nicht die Lautstärke (in phon).

 

1. Immissionsschutz

Es sind folgende Schriften zu beachten:

  • Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), vom 26. August 1998
    Download: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf
  • Manche Bundesländer haben eine eigene Freizeitlärmrichtlinie veröffentlicht (Die Freizeitlärm-Richtlinie ist der Anhang B zur Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Vermeidung von Geräuschimmissionen, die der LAI am 4. Mai 1995
    beschlossen hat.)
  • Manche Veranstaltungen können sich auch auf das BGH-Urteil V ZR 41/03 berufen

 

2. Publikumsschutz

Es sind folgende Schriften zu beachten:

  • DIN 15905-5
    Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik
    Ausgabe : 2007-11 , Deutsch

Folgende Schriften sind veraltet:

  • DIN 15905-5
    Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe
    Ausgabe : 1989-10, Deutsch

Weitere Informationen

 

3. Schutz der Beschäftigten

Es sind folgende Schriften zu beachten:

Folgende Schriften sind veraltet:

  • BGV B3 (Lärm)

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 27. September 2009 um 12:04 Uhr
 
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